Küchen-Versicherung

Umfassender Schutz für die Küchen Ihrer Kunden

 

Wer kennt das nicht? Lange nach der neuen Traumküche gesucht, sich endlich für die richtige entschieden, vom Spezialisten aufgestellt und eigentlich nur genießen wollen. Dann nur einen Moment nicht aufgepasst, ein heißer Topf aus Unachtsamkeit aus der Hand gerutscht und auf die funkelnagelneue Arbeitsplatte gefallen. Oder aber ein unvorhersehbarer Defekt an einem der teuren Küchengeräte. Hier ist oft guter Rat teuer, denn selbst den Schaden beseitigen, klappt nur in den wenigsten Fällen! Entscheiden Sie sich daher für den neuen Küchen-Komplettschutz, denn mit diesem sind Sie auf der sicheren Seite.

Der Küchen-Komplettschutz gilt nur für den privaten Gebrauch, die Höhe der jährlichen Prämie ergibt sich aus dem Preis der gesamten Küche gemäß Ihrer Verkaufsrechnung.

Mit dem Küchen-Komplettschutz erwirbt Ihr Endkunde einen jährlichen Schutz – Höchstfall für 10 Jahre. Wie das funktioniert? Ganz einfach, denn Ihr Kunde bezahlt die erste Jahresprämie direkt bei Ihnen im Rahmen des Küchenkaufs. In den Folgejahren wird dann die Jahresprämie vom Konto Ihres Kunden abgebucht – es sei denn, dieser kündigt bis 3 Monate vor Vertragsende, falls er den Küchen-Komplettschutz aus irgendeinem Grunde nicht mehr haben möchte.

Was ist versichert?

Der Küchen-Komplettschutz bietet Versicherungsschutz für die Kücheneinrichtung und die in der Küche befindlichen Elektrogeräte Ihres Kunden –  gegen Beschädigung oder Zerstörung durch unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B.

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
  • Überspannung, Kurzschluss, Induktion,
  • Brand, Blitzschlag, Implosion oder Explosion,
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Material-, Herstellungs- oder Produktionsfehler

Wann tritt der Küchen-Komplettschutz nicht ein?

Es gibt natürlich auch einige Fälle, in denen der Küchen-Komplettschutz keine Entschädigung für die entstandenen Schäden leistet. Diese sind in den Versicherungsbedingungen ausführlich beschrieben – stellvertretend seien hier nur vorsätzliche Handlungen, normale betriebsbedingte Abnutzung, nicht fachmännische Reparatur- oder Montageversuche, die nicht vom Versicherer autorisiert wurden oder Schönheitsfehler genannt, die eine Gerätefunktion nicht beeinflussen.

Wie ist das Verhältnis zu anderen Sachversicherungen?

Der Küchen-Komplettschutz leistet immer dann, wenn der Schaden nicht vorher durch eine andere Versicherung wie beispielsweise eine bestehende Hausrat-, Haftpflicht- oder Elementarversicherung abgedeckt wird.

Was muss im Schadenfall beachtet werden?

Um eine einfache und schnelle Schadenabwicklung zu gewährleiten, meldet Ihr Kunde einen neuen Schadenfall bitte unter www.aqilo.com. Das Schadenformular ist rasch ausgefüllt und gewährleistet eine reibungslose Abwicklung, da alle erforderlichen Daten hier erfasst werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass ein Schadenfall unverzüglich, d.h. zeitnah, spätestens innerhalb von einer Woche gemeldet wird.

Wie hoch sind die Entschädigungsleistungen?

Im Totalschadenfall orientiert sich die Entschädigungsleistung am Kaufpreis der versicherten Sache abzüglich 10 % dieses Kaufpreises pro seit dem Kaufdatum abgelaufenen Jahr. Im Reparaturfall werden sämtliche zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Wege-, Ersatzteil- und Arbeitskosten vom Küchen-Komplettschutz übernommen.

Das Team des Einkaufsverbandes fü´r Küchenstudios KMG

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